Kosten der Prophylaxe mit den Brackets

Was die Krankenkassen bezahlen

Nach den Reduzierungen durch die Gesundheitsreformen wird die Zahnsteinentfernung (Entfernung der harten Beläge - bei Kindern selten) auch bei Erwachsenen  nur noch 1 Mal pro Jahr bezahlt.

Im Rahmen der Individualprophylaxe: Reinigung und Versiegelung ausschließlich nur die Kauflächen der 2 letzten Zähne 2 Mal pro Jahr sowie mündliche Beratung.

Was die Krankenkassen nicht bezahlen

aber notwendig ist, um das Risiko für Karies und weiße, nicht entfernbare Flecken zu minimieren. Die Entfernung der weichen Beläge ist keine Kassenleistung, d.h. professionelle  Zahnreinigungen sind nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.

Der Glattflächenschutz (Außenflächenversiegelung der Zähne, auf die gleich danach die Brackets aufgeklebt werden) ist keine Kassenleistung.

Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und als professionell geschultes Praxisteam können wir Ihnen die Behandlung Ihrer Kinder nur unter den aktuell medizinisch bestmöglichen Bedingungen empfehlen, auch wenn diese nicht immer kassengetragen sind.   

Wie die Untersuchungen in wissenschaftlichen Studien mehrfach zeigen, ist eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie heute ohne diese Leistungen nicht mehr möglich.